Ich bin ein freier Schweizer, ergo kann ich ich auch meine freie Meinung sagen!
folgendes:
wenn ein Gläubiger einen Verlustschein bekommt, so verjährt dieser Verlustschein erst nach 20!!!Jahren...
wie war das nochmal, ab wann verjährt Kindsmissbrauch???
Haben wir eigentlich bald nur noch Idioten in unserer Politik, die Ihre Finanziellen Interessen vor das Kindswohl stellen???
So ein Kinderschänder-sprich Schweinehund- gehört öffentlich an den Pranger gestellt, von mir aus auf dem Dorfplatz vor laufenden Kameras mit einer Holzklatsche auf den nackten Arsch geschlagen, bis er in die Knie geht!!! Und wehe dem, der es wagt Hand an meine Kids zu legen, den suche ich, bis ich ihn habe und dann Gnade Dir Kinderschänder...dann werde ich auch zum Gesetzlosen, hoffentlich auch mit der gleichen Verjährungsfrist, oder Unzurechnungsfähigkeit, oder.....was finden unsere super Psychiater immer wieder für Entschuldigungen? Es wird Zeit für die Politik sofort aufzuräumen, nicht erst morgen und zwar drastisch durchzugreifen.
Und dass Sie es alle wissen, ich habe eine Stinkwut auf diese Milchbuben, die keinen Pepp haben, entlich Nägel mit Köpfen zu machen!